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   OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72   

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OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72 (https://dejure.org/1972,4798)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.1972 - 9 U 73/72 (https://dejure.org/1972,4798)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 1972 - 9 U 73/72 (https://dejure.org/1972,4798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 NStrG; § 47 NStrG; § 48 NStrG; § 254 BGB; § 839 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 34 GG; § 1 LFZG
    Bodenwellen als ein gefährliches Hindernis besonderer Art; Warnung vor einer gefährlichen Fahrbahnstelle durch ein Schild; Wahrnehmung der Pflicht zur Überwachung und Erhaltung der Verkehrssicherheit als Amtspflicht in Ausübung öffentlicher Gewalt; Verschulden des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bodenwellen als ein gefährliches Hindernis besonderer Art; Warnung vor einer gefährlichen Fahrbahnstelle durch ein Schild; Wahrnehmung der Pflicht zur Überwachung und Erhaltung der Verkehrssicherheit als Amtspflicht in Ausübung öffentlicher Gewalt; Verschulden des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839 Abs. 1 S. 2; LFZG § 1 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 258
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Bamberg, 08.06.1971 - 5 U 48/71

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung; Zumutbare tatsächliche

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Die Leistungen des Arbeitgebers nach dem Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle (LFZG) vom 27.7.1969 (BGBl I 946) sind nicht als anderweitige Ersatzmöglichkeit i. S. des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB anzusehen (abweichend von OLG Bamberg VersR 72, 545 = NJW 72, 689).

    Die Beklagte stützt sich für ihre Rechtsauffassung auf das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 8.6.1971 (NJW 72, 689) sowie auf unveröffentlichte Entscheidungen der Landgerichte Göttingen und Konstanz.

    Der Senat vermag sich jedoch der Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg, die im Schrifttum zwar von Wussow (Unfallhaftpflichtrecht 11. Aufl. Rn. 1014 d und DOK 71, 633) geteilt wird, aber auch auf Kritik gestoßen ist (vgl. Herz NJW 72, 1138 und Waldeyer NJW 72, 1249), nicht anzuschließen.

  • RG, 10.10.1938 - V 73/38

    Zum Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Im Gegensatz zu einer verbreiteten Ansicht im Schrifttum (Soergel-Glaser, BGB 10. Aufl. § 839 Anm. 221; Erman-Drees, BGB 5. Aufl. § 839 Rn 72; Kayser-Leiss, Die Amtshaftung, 2. Aufl. S. 366) und in der Rechtsprechung (RGZ 158, 277, [281]; 161, 199 [203]; BGH VersR 60, 664), die auch dem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg zugrunde liegt, ist jedoch nach Meinung des Senats der Kreis der in Betracht kommenden anderweitigen Ersatzmöglichkeiten nicht generell weit zu ziehen.
  • RG, 08.09.1939 - III 193/38

    Schließt die Möglichkeit, aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Im Gegensatz zu einer verbreiteten Ansicht im Schrifttum (Soergel-Glaser, BGB 10. Aufl. § 839 Anm. 221; Erman-Drees, BGB 5. Aufl. § 839 Rn 72; Kayser-Leiss, Die Amtshaftung, 2. Aufl. S. 366) und in der Rechtsprechung (RGZ 158, 277, [281]; 161, 199 [203]; BGH VersR 60, 664), die auch dem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg zugrunde liegt, ist jedoch nach Meinung des Senats der Kreis der in Betracht kommenden anderweitigen Ersatzmöglichkeiten nicht generell weit zu ziehen.
  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Gefahrgeneigt ist eine Arbeit dann, wenn sie es ihrer Art nach mit sich bringt, daß auch dem sorgfältigen Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die - für sich allein betrachtet - jedesmal vermeidbar, also fahrlässig herbeigeführt sind, mit denen aber angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit erfahrungsgemäß zu rechnen ist (so BAGE 5, 1, 7 und ständig; BGH NJW 70, 34).
  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Dieses Motiv ist jedoch, wie der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 12.4.1954 (BGHZ 13, 88 [104]) mit Recht ausgeführt hat, weitgehend entfallen, seitdem an die Stelle der persönlichen Haftung des Beamten die Staatshaftung getreten ist und der Staat nur noch unter engen Voraussetzungen Rückgriff gegen den Beamten nehmen kann.
  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 182/63

    Amtshaftung bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 42, 176 [181] = NJW 64, 1897) hat sich der rechtspolitischen Kritik an der Subsidiaritätsklausel zwar nicht verschlossen, sich aber gleichwohl an das Gesetz gebunden gefühlt und § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB deshalb weiter angewandt.
  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Ersatzansprüche sind im allgemeinen nur ausgeschlossen, wenn die Schuld des Arbeitnehmers leichteren Grades ist, während sonst - im Bereich bis zur groben Fahrlässigkeit - der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers sich nach allen in Betracht kommenden Umständen bemißt und unter Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt werden kann (vgl. BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] [120]).
  • BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Gefahrgeneigt ist eine Arbeit dann, wenn sie es ihrer Art nach mit sich bringt, daß auch dem sorgfältigen Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die - für sich allein betrachtet - jedesmal vermeidbar, also fahrlässig herbeigeführt sind, mit denen aber angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit erfahrungsgemäß zu rechnen ist (so BAGE 5, 1, 7 und ständig; BGH NJW 70, 34).
  • BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65

    PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Jedenfalls beim Führen eines Lastkraftwagens ist das in aller Regel der Fall (BAG NJW 67, 269).
  • BGH, 09.06.1970 - VI ZR 311/67

    Mitverschulden des Unternehmers bei Rückgriff

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
    Ob die Klägerin nicht auch schon deshalb, weil sie einerseits als Arbeitgeberin zwar nur übergegangene Ansprüche ihres Arbeitnehmers geltend macht, gleichzeitig aber Halterin des LKW ist und mit H. in einem Haftungsverband steht, sich auch aus diesem Grunde selbst bei einer Klage aus abgeleitetem Recht die Betriebsgefahr ihres LKW entgegenhalten lassen muß (vgl. BGH NJW 70, 1546), bedarf hiernach keiner weiteren Erörterung mehr.
  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 1/62
  • RG, 30.10.1939 - V 54/39

    1. Zur Auslegung des § 128 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 ZVG. 2. Über die Tragweite des §

  • OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73

    Anspruch eines Arbeitgebers gegen verkehrsicherungspflichtige öffentliche Hand

    Mit Recht hat das Landgericht einen derartigen Anspruch als anderweitigen Ersatzanspruch im Sinne der Subsidiaritätsklausel angesehen (so auch OLG Bamberg NJW 72, 689; OLG Zweibrücken VersR 73, 775; Wussow Das Unfallhaftpflichtrecht 11. Aufl., Rdnr. 1014 d; a.A. OLG Celle VersR 73, 258; Herz in NJW 72, 1138; Waldeyer in NJW 72, 1249).
  • OLG Celle, 19.11.1973 - 9 U 83/73

    Verletzung auf Grund einer Schadensstelle in einer Bürgersteigkante;

    Der Fall liegt anders als in der Sache 9 U 73/72 (VersR 1973, 258), auf die die Beklagte verweist und in der die Revision zugelassen worden ist, dort waren die Besonderheiten des Lohnfortzahlungsgesetzes zu berücksichtigen.
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